Arbeit

Eine Arbeitsstelle finden

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist rechtlich geregelt und hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Um eine Arbeit zu finden, ist eine Kombination verschiedener Suchmethoden empfehlenswert:

  • nach Stellenausschreibungen im Internet suchen;
  • Nutzung der zentralen Plattform
  • spontane Bewerbungen an Unternehmen versenden;
  • mit Stellenvermittlungsbüros Kontakt aufnehmen;
  • Personen aus Ihrem Umfeld ansprechen;
  • sich auf Stellenangebote in den Zeitungen bewerben;
  • sich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden.

Wie bewerbe ich mich in der Schweiz?

In der Schweiz gehören zu einer Bewerbung ein schriftlicher Lebenslauf und ein Motivationsschreiben. Wichtig für die Bewerbung sind auch Arbeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen, Ausbildungszertifikate sowie Diplome, die dem Dossier beigelegt werden. Oft müssen die Bewerbungen online eingereicht werden.

Nützliche Tipps zur Erstellung eines Bewerbungsdossiers erhalten Sie auf dem Internet.

Anerkennung ausländischer Diplome

Verschiedene ausländische Diplome und Ausbildungen können in der Schweiz anerkannt werden. Je nach Abschluss, wenden Sie sich an folgende Stellen:

Verlust der Arbeit

Wer in der Schweiz wohnt und als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeitslos wird, hat – sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Versicherungsleistungen, sogenannte Taggelder. Eine gültige Aufenthaltsbewilligung sowie eine mindestens 12-monatige Erwerbsarbeit während den vergangenen zwei Jahren vor der Meldung sind die zentralen Bedingungen für die Ausrichtung der Taggelder. Falls Sie nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht gleich wieder Arbeit finden, sollten Sie sich unverzüglich – am besten noch während der Kündigungsfrist – beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Dort erhalten Sie Informationen zu den nächsten Schritten, die Sie unternehmen müssen.

Arbeitsbedingungen

Die Schweiz ist für ihre guten Arbeitsbedingungen bekannt. Je nach Beruf und Branche sind diese jedoch unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden Arbeitsbedingungen. Im Arbeitsvertrag werden die Art der zu leistenden Arbeit, Arbeitszeiten, Probezeit, Kündigungsfrist, Ferien, Lohn, Berufshaftpflicht und Pensionskasse geregelt. In bestimmten Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV). Ein GAV ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einzelnen oder mehreren Arbeitgebern oder ihren Berufsverbänden und Gewerkschaften. Er enthält Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie Bestimmungen, die sich an die Vertragsparteien des GAV richten.

Kündigungsschutz

Das Gesetz schützt die Angestellten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Mutterschaft vor einer Kündigung. Eine Kündigung während dieses Zeitraums ist in der Regel nichtig. Bei missbräuchlicher Kündigung aus anderen Gründen muss die Angestellte oder der Angestellte hingegen nicht wieder in das Unternehmen eingegliedert werden; es kann einzig eine Entschädigung vor Gericht geltend gemacht werden.

Schwartzarbeit

Auch jemand, der für gelegentliche Arbeiten im Bereich Reinigung, Kinderbetreuung, Haus- und Gartenarbeiten bezahlt wird, gilt als erwerbstätig. Er oder sie muss im Besitz einer ausländerrechtlichen Bewilligung sein und bei den Sozialversicherungen angemeldet werden (oder sich selbst anmelden), ansonsten handelt es sich um illegale Arbeit oder um Schwarzarbeit. Die Person, die schwarzarbeitet, ist im Falle von Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht versichert. Die Folgen können dramatisch sein. Es liegt also im Interesse der Arbeitnehmenden angemeldet zu sein.